Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mietdauer
Aus organisatorischen Gründen kann eine Anmietung des Hauses nur in vollen Wochen erfolgen.
Die Mindestmietdauer beträgt eine Woche in der Nebensaison, zwei Wochen in der Hauptsaison.
Sie erhalten bei Buchung einen Mietvertrag über die gewünschte Dauer und eine Wegbeschreibung.
Bezahlung der Miete
Mit Unterzeichung des Mietvertrages wird 1/3 des Gesamtbetrages sofort fällig. Der Restbetrag ist spätestens vier
Wochen vor Antritt des Aufenthaltes auf das Konto der Vermieterin zu entrichten.
Nach Erhalt der Anzahlung und Rücksendung des Mietvertrages wird das Haus verbindlich für Sie reserviert.
Stornogebühren / Reiserücktritt
Bei vorzeitigen Stornierungen werden folgende Gebühren fällig:
sechs Wochen vor Antritt der Reise – 25 % des Mietpreises
vier Wochen vor Antritt der Reise – 50 % des Mietpreises
zwei Wochen vor Antritt der Reise – 100 % des Mietpreises
Ich empfehle den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Nutzungsbedingungen
Der Mieter verpflichtet sich, das Haus, die Außenanlagen und die Einrichtung schonend und pfleglich zu behandeln.
Insbesondere muss er sich an die Maßgaben der im Haus befindlichen und vom Hausverwalter übergebenen
Anleitung zur Nutzung des Hauses halten.
Tierhaltung ist aus Rücksicht auf nachfolgende Gäste nicht gestattet. Insbesondere ist darauf zu achten, dass keine
fremden Tiere ins Haus gelangen.
Kaution
Bei Antritt des Aufenthaltes ist der Hausverwaltung eine Kaution in Höhe von 200,-- Euro in bar oder als
Euroscheck zu übergeben. Nach ordnungsgemäßer Übergabe des Hauses vor der Abreise wird die Kaution zurückerstattet.
In einem durch den/die Mieter verursachten Schadensfall wird die Kaution einbehalten. Nach Behebun
des Schadens erfolgt eine gesonderte Abrechnung und ggf. eine Rückerstattung des Restbetrages.
Haftung
Entstehen während der Mietdauer Schäden, so haftet der Mieter bis zur Höhe der Kaution für den Schaden.
Ausgenommen sind Schäden, die auf normalen Verschleiß der Einrichtung oder der im Haus befindlichen
Gegenstände zurückzuführen sind. Diese gehen zu Lasten des Vermieters. Entstandene Schäden sind unverzüglich
den Hausverwaltern anzuzeigen. Für Schäden, die durch Missachtung der erteilten Informationen und
Ratschläge der Hausverwalter entstehen, ist der Mieter in vollem Umfang verantwortlich. Bei Fragen oder
Unklarheiten wird empfohlen, die Hausverwalter heranzuziehen. Gerichtsstand für Streitigkeiten in dieser
Angelegenheit ist Freiburg im Breisgau.
Im Übrigen gelten in diesem Zusammenhang alle schriftlichen Maßgaben, Erläuterungen und Hinweise im
Mietvertrag und in der im Haus befindlichen Anleitung.